Die Pflegebedürftigkeit kann Menschen jeden Alters treffen. Das heißt, wenn der körperliche oder geistige Zustand dermaßen durch eine Krankheit beeinträchtigt ist, dass der Mensch nicht mehr in der Lage ist sich selbst zu pflegen und auf die Unterstützung anderer angewiesen ist. Die Situation ist aber oft aus unterschiedlichsten Gründen nicht gegeben, dass nahe Angehörige oder vertraute Personen diese Hilfe und Unterstützung gewährleiten können, der Wunsch besteht aber in der gewohnten, häuslichen Umgebung versorgt zu werden. An diesem Punkt steht Ihnen der Medikos ambulante Pflegedienst im Bereich der Körperpflege, hauswirtschaftlichen Versorgung sowie Betreuungs- und Entlastungsleistungen, aber auch der Verhinderungspflege mit qualifizierten Pflegekräften zur Verfügung.
Wir erstellen mit Ihnen zusammen ein optimales und auf Ihre Wünsche zugeschnittenes Versorgungskonzept.
Unser individuell nach Ihren Wünschen erstelltes Pflegekonzept beinhaltet unabhängig von der Häufigkeit der Pflegeversorgung:
Darunter fällt unter anderem:
Diese wird von den Pflegekassen bis zu acht Wochen im Jahr in Form von Zuschüssen ab dem Pflegegrad 2 gewährt. Das bedeutet aber auch, wenn die Pflegeperson nur einige Stunden am Tag aufgrund persönlicher Angelegenheiten verhindert ist und der Pflegebedürftige nicht allein gelassen werden kann.
Wenn der Bedarf besteht, stehen wir Ihnen auch bei der Antragstellung und der Übernahme der Verhinderungspflege zur Verfügung.
Neben der Verhinderungspflege greifen zur Entlastung der Angehörigen und zur Sicherung der häuslichen Situation die Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI.
Dazu gehört unter anderem:
oder sich einfach nur zu unterhalten
und vieles mehr…
Um ärztlich verordnete Maßnahmen in der häuslichen Umgebung sicherzustellen, können diese an die Pflegefachkräfte der ambulanten Pflegedienste delegiert werden. Wir erbringen diese Leistungen, wenn der Patient selbst oder dessen Angehörige nicht in der Lage sind diese durchzuführen.
Die Behandlungspflegen werden zu 100% von der Krankenkasse übernommen.
Zu den verordnungsfähigen Behandlungspflegen zählen u.a.:
Gerne kümmern wir uns gemeinsam mit Ihnen um die Ausstellung der Verordnung für häusliche Krankenpflege, sowie um die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.